Das eigene Kraftwerk
Der Gesetzgeber* garantiert für ALLEN EINGESPEISTEN SOLARSTROM 20 Jahre eine Vergütung von mindestens 0,481 € pro Kilowattstunde, wenn die Anlage bis 31.12.2002 ans Netz geschaltet wird. Ab 2003 reduziert sich die Mindesteinspeisevergütung für die dann in Betrieb genommene Anlage um 5%.
So funktioniert Ihr Kraftwerk: Solarmodule (1) wandeln Licht direkt in Strom um, bei klarem, dunstfreiem Himmel steht die höchste Leistung zur Verfügung. Der erzeugte Gleichstrom wird vom Wechselrichter (2) in Wechselstrom 230 V, 50 Hertz umgewandelt und über einen Einspeisezähler (4) in das öffenliche Stromnetz (5) eingespeist.
Vom Energieversorgungsunternehmen Ihrer Wahl können Sie weiterhin Netzstrom zum vereinbarten Tarif beziehen. Solarstrom für Eigenbedarf kann über einen zusätzlichen Sicherungskasten (3) ins Hausnetz eingespeist werden.
* (Erneuerbare Energien-Gesetz EEG § 8, Abs. 1 v. 25.02.2000).
Wartung von Solaranlagen
Solaranlagen haben eine lange Lebensdauer. Trotzdem empfehlen wir Ihnen, einen Wartungsvertrag für Ihre Solaranlage bei uns abzuschließen, damit Ihre Anlage dauerhaft hohe Erträge bringt.
Bei einer Wartung wird der Zustand der Kollektoren (optisch), die Sicherheitseinrichtungen, Funktion der Regelung und die Frostsicherheit des Wärmeträger-Mediums geprüft.
Der Zeitaufwand beträgt bei Kleinanlagen nur etwa 1 bis 2 Stunden pro Jahr.